Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen sauberen Arbeitsplatz zu gewährleisten, dies kann unter umständen nach Absprache in Eigenregie geschehen.
Jedoch müssen hierzu die nötigen Reinigungsmittel für sämtliche Reinigungssets für Tastatur, Maus, Bildschirm usw. gestellt werden.
Die weit weniger aufwendige Variante wäre ein Unternehmen wie uns zu beauftragen den Mitarbeitern einen gereinigten Arbeitsplatz zu hinterlassen und somit der Reinigungspflicht nachzukommen.